Der Verein
Aufgaben und Ziele
Der Literatur- und Kunstkreis Uslar ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in Uslar und Umgebung. Wir gestalten seit 1987 ehrenamtlich große Teile des kulturellen Lebens in Uslar und Umgebung. Dazu fördern und organisieren wir Veranstaltungen wie Autorenlesungen, Vorträge, Musikdarbietungen, Kabaretts, Theateraufführungen und Literaturverfilmungen.
Jedes Jahr wird ein neues Programm aufgelegt, das mit rund zehn Veranstaltungen recht abwechslungsreich ist und für jeden Geschmack etwas bereit hält. Mitglieder bezahlen ermäßigte Eintrittspreise.
Der Verein finanziert sich aus Mitteln der Mitgliedsbeiträge und aus Spenden. Einige unserer Veranstaltungen werden zudem gefördert vom Landschaftsverband Südniedersachsen, von der Kreis-Sparkasse Northeim, den Stadtwerken Uslar oder der Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Mit der Stadtbücherei, der Solling Vogler Region und der Touristik-Information Uslar wird eine kooperative Partnerschaft gepflegt.
Bankverbindungen für Spenden
Kreissparkasse Northeim
BIC: NOLADE21NOM
IBAN: DE73 2625 0001 0170 0611 13
Volksbank Solling
BIC: GENODEF1HDG
IBAN: DE81 2626 1693 0052 0586 00
Geschichte
Der Literatur- und Kunstkreis Uslar wurde am 26.11.1987 von 25 Bürgerinnen und Bürgern aus Uslar gegründet und konnte seitdem seine Mitgliederzahl fast versiebenfachen. Zählten wir nach einem Jahr schon 70 Mitglieder, so ist unser Verein bis zum Jahr 2005 auf über 170 und bis Mitte 2007 auf 180 Mitglieder angewachsen.
Dies nicht zuletzt aufgrund unserer abwechslungsreichen und bemerkenswerten Veranstaltungen. So konnten wir bekannte Künstler engagieren, die teilweise auch mehrfach in Uslar auftraten und vor allem die gute Publikumsatmosphäre lobten.
Unter anderem zählen dazu (weitere Infomationen erhalten Sie durch anklicken der Namen):
Maren Berg, Ignatz Bubis †, Dt. Theater Göttingen, Katja Ebstein, "Das erste deutsche Harfenorchester", Robert Gernhardt †, Göttinger Symphonie Orchester, Günter Grass, Max von der Grün †, Evelyn Hamann, Detlev Hörold †, Walter Kempowski †, Sarah Kirsch, Ephraim Kishon †, Johanna von Koczian, Christian Graf von Krockow †, Rainer Kunze, Bernd Lafrenz, Kurt Lutz, Alexander May, Alexander Niemetz, Ingrid Noll, Erika Pluhar, Harry Rowohlt †, Sababurg-Theater, Hans Scheibner, Ernst Stankowski, Annemarie Stoltenberg, Das Theater im Bus, Prof. Dr. von Thadden, Hannes Wader, Martin Walser, Peter von Zahn †, Die 6-Zylinder uvm.
Mitgliedschaft
Wenn Sie sich entschließen sollten, dem Literatur- und Kunstkreis Uslar beizutreten, genießen Sie als Mitglied interessante Vorteile:
- aktive Unterstützung des kulturellen Lebens in Uslar und der Region
- ermäßigte Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen
- Rundbriefe und Kurzinformationen zu geplanten Veranstaltungen
- Sie können Vorschläge für Veranstaltungen einbringen und damit aktiv
bei uns mitarbeiten
Der Monatsbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt 3.50 EUR, für Ehepaare 5.00 EUR und für Schüler, Studenten und Erwerbslose 1.00 EUR. Mitglied können Sie ganz einfach werden, indem Sie uns die Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt zuschicken. Bitte vergessen Sie nicht, auf der Beitrittserklärung den Abschnitt zur Einzugsermächtigung auszufüllen, damit die Abbuchung fälliger Beiträge bequem und einfach erfolgen kann.
Hinweis zur Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bzw. Spenden:
Als Beleg für die Steuererklärung reicht die Vorlage des Überweisungsträgers bzw. des Zahlscheines oder der Kontoauszug bis zu einer Höhe von 200 €. Eine Spendenquittung ist erst bei höheren Beträgen erforderlich.
Die Schritte zur Mitgliedschaft:
- Öffnen Sie die Beitrittserklärung (bitte anklicken) und drucken Sie diese aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die angegebene Adresse.
- Nach Eingang der Beitrittserklärung bestätigen wir Ihnen schriftlich die Mitgliedschaft und nehmen Sie in unsere Mitgliederkartei auf.
Von nun an können Sie als Mitglied von den Vorteilen des Literatur- und Kunstkreises Uslar profitieren.
Zum Betrachten und Ausdrucken der Beitrittserklärung benötigen Sie ein Programm zum Anzeigen der Datei im PDF- Format, wie z.B. den kostenlosen Foxit Reader oder Adobe Reader.
Satzung
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Literatur- und Kunstkreis Uslar e.V.“ und hat seinen Sitz in Uslar. Er ist beim Amtsgericht Northeim unter der Nummer 594 in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§2
Zweck
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur im weitesten Sinne. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen kultureller und künstlerischer Art u.a. durch Dichterlesungen, Musikdarbietungen, Theateraufführungen, Vorträge, Jugendprogramme.
§3
Gemeinnützigkeit
Der Verein dient mit seinen sämtlichen Einrichtungen und seinem gesamten Vermögen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung“. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Mitglieder
Natürliche und juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden.
Der Verein besteht aus:
1. ordentlichen Mitgliedern
2. Ehrenmitgliedern
3. Mitgliedern unter 18 Jahren (Jugendliche)
Mitglieder können alle werden, die am Vereinszweck interessiert sind.
§5
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Anmeldung zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme anerkennt das Mitglied die Satzung des Vereins.
§6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar. Jugendliche (siehe §4) unter 18 Jahren haben Stimmrecht, sind jedoch nicht wählbar. Die von den Mitgliedern zu leistenden Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und die Beschlüsse des Vereins zu befolgen.
§7
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Der Austritt hat schriftlich zu erfolgen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende.
§8
Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden:
a) wenn es seinen Beitrag trotz Mahnung 3 Monate nach der ersten Mahnung nicht entrichtet hat,
b) bei groben und wiederholten Verstößen gegen Vereinszweck und Vereinssatzung. Für den Ausschluss eines Mitgliedes müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Vorstandes gestimmt haben.
§9
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§10
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
2. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
a) Wahl des Vorstandes auf zwei Jahre,
b) Wahl von zwei Kassenprüfern für das nächste Geschäftsjahr, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
c) die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
d) die Entgegennahme des Kassenberichtes des Vorstandes, insbesondere der Kassenprüfung,
e) die Entlastung des Vorstandes,
f) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
g) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
4. Die Mitgliederversammlung muss mindestens 1x jährlich, und zwar spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden. Die Einberufung erfolgt durch den ersten Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter mindestens drei Wochen vor dem festgesetzten Termin in Textform. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekanntzugeben.
5. Die Mitgliederversammlung findet grundsätzlich als Präsenzversammlung statt. Abweichend davon kann mit der Einladung festgelegt werden, dass Delegierte an der Mitgliederversammlung auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (Hybridversammlung) oder dies die ausschließliche Art der Teilnahme ist (Onlineversammlung).
6. Anträge müssen dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden.
7. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie wird vom ersten Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
8. Die Wahl des ersten Vorsitzenden leitet ein von der Versammlung zu bestimmender Wahlleiter.
9. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gezählt.
10. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§11
Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Sie ist vom ersten Vorsitzenden oder einem Stellvertreter einzuberufen, wenn
a) dringende Entscheidungen von besonderer Tragweite zu treffen sind oder
b) mindestens 25 % der ordentlichen Mitglieder unter Angabe von Gründen eine solche Versammlung beantragen.
2. Für die Einberufung oder Einbringung von Anträgen gelten bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung.
§12
Vorstand
1. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftleiter und mindestens drei Beisitzern.
2. Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§13
Aufgaben des Vorstandes
1. Dem Vorstand obliegen alle Vereinsaufgaben. Er hat in eigener Verantwortung den Verein so zu leiten, wie es das Wohl und der Zweck erfordern.
2. Der Vorstand wird vom ersten Vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten schriftlich oder fernmündlich einberufen.
3. Zum Schluss eines Geschäftsjahres ist vom Vorstand der Geschäftsbericht und ein Kassenbericht vorzulegen.
§14
Dokumentationen
Über die Beschlüsse der Vereinsorgane (siehe §9) und über den Inhalt und den Verlauf der Sitzungen sind Niederschriften aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen sind.
§15
Auflösungen
1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Der Vorstand hat mit einer Frist von vier Wochen zu dieser Sitzung einzuladen.
2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, hat innerhalb von vier Wochen die Einberufung einer zweiten Versammlung mit derselben Tagesordnung zu erfolgen. Diese kann die Auflösung des Vereins mit dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Uslar, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.